print

Wehrverwaltungsaufgabenübertragungsgesetz – WVwAÜG

arrow_left

Die Aufgaben und Befugnisse, die in Rechtsvorschriften des Bundes den Kreiswehrersatzämtern zugewiesen sind, werden den Karrierecentern der Bundeswehr übertragen.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26