print

Verordnung über den Übergang von der zur Bundeswasserstraße Nord-Ostsee-Kanal gehörenden Nebenstrecke Obereidersee mit Enge auf die Städte Rendsburg und Büdelsdorf – WaStrNOKanalÜbgV

arrow_left arrow_right

Die Nebenstrecke „Obereidersee mit Enge“ verliert die Eigenschaft einer dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraße des Bundes und geht hinsichtlich der Flurstücke auf der Gemarkung Rendsburg und Schacht-Audorf auf die Stadt Rendsburg und hinsichtlich der Flurstücke auf der Gemarkung Büdelsdorf auf die Stadt Büdelsdorf über.

Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26