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Gesetz zum Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt) – WAStAÜStVtrG
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§ 2
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Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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