print

Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung – VKFVÄndBek 2026

arrow_right

Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt ab 1. Januar 2026 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 270,43 Euro.

Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26