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Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer – TVMindestlohnGebäude 2024

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1.
1Räumlicher Geltungsbereich
Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
2.
2Betrieblicher Geltungsbereich
Betriebe, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des Rahmentarifvertrages für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung (RTV Gebäudereinigung)
in der jeweils geltenden Fassung fallen.
3.
3Persönlicher Geltungsbereich
Gewerbliche Arbeitnehmer, die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, einschließlich derjenigen, die gemäß § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – (SGB IV) eine geringfügige Beschäftigung ausüben.

Die zugehörige V v. 23.1.2025 I Nr. 22 (GebäudeArbbV 10) tritt gem. § 2 dieser V am 1.1.2027 außer Kraft
Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26