(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem die Verwaltungsvereinbarung nach ihrem Artikel 91 Abs. 1 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Zuletzt geändert durch Art. 241 V v. 31.10.2006 I 2407