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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung und Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung – PrüVOFortkfmBf

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(1) 1Prüfungsbestandteile sind die drei Handlungsbereiche und ein Wahlpflichthandlungsbereich.
2Die zu prüfende Person teilt den gewählten Wahlpflichthandlungsbereich bei der Anmeldung zur Prüfung mit.

(2) 1Handlungsbereiche sind:
2

1.
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen,
2.
Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten und
3.
Unternehmensführungsstrategien entwickeln.

(3) 1Wahlpflichthandlungsbereiche sind:
2

1.
Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen,
2.
Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr einsetzen,
3.
Buchhaltung im Handwerksbetrieb unter Einsatz branchenüblicher Software umsetzen und
4.
Projektmanagement im Handwerksbetrieb umsetzen.

(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)

Zuletzt geändert durch Art. 6 V v. 9.12.2019 I 2153
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25