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Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Koblenz – OFDKOAufgÜbertrV

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Die Aufgaben der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung der Oberfinanzdirektion Koblenz im Sinne von § 8 Abs. 4 des Finanzverwaltungsgesetzes werden für den Bezirk der kreisfreien Stadt und des Landkreises Ludwigshafen sowie der kreisfreien Städte Worms und Frankenthal auf die Oberfinanzdirektion Karlsruhe übertragen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25