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Verordnung zur Änderung und Aufhebung marktordnungsrechtlicher Vorschriften – MORVorschrÄndG

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Auf Sachverhalte, die vor dem 28. November 1997 entstanden sind, sind die in § 1 genannten Verordnungen weiter anzuwenden.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25