print

Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes – MarkenG§8Bek 96

arrow_left arrow_right

1Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 8 desselben Gesetzes wird bekanntgemacht, daß die folgenden Kennzeichen:
2

1.
Neues Emblem Nr. 1 der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA (Anlage 3),
2.
Bezeichnung, Abkürzung und Emblem des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Anlage 4),
3.
Emblem und Abkürzung der Asia-Pacific Economic Cooperation (Anlage 5)
von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25