print

Gesetz zur Änderung von örtlichen Zuständigkeiten der Landesversicherungsanstalten in Niedersachsen und zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes – LVANDZustÄndG

arrow_left arrow_right

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25