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Gesetz zu dem Übereinkommen vom 18. Oktober 1969 zur Errichtung der Karibischen Entwicklungsbank – KaEntwBkÜbkG

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1Dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen von Kingston, Jamaika, vom 18. Oktober 1969 zur Errichtung der Karibischen Entwicklungsbank wird zugestimmt.
2Das Übereinkommen wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25