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Gesetz zu dem Übereinkommen vom 8. April 1959 zur Errichtung der Interamerikanischen Entwicklungsbank – IAmEntwBkÜbkG

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1Dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen vom 8. April 1959 zur Errichtung der Interamerikanischen Entwicklungsbank in der nachstehend veröffentlichten Neufassung sowie den Allgemeinen Vorschriften für die Aufnahme nichtregionaler Staaten als Mitglieder der Bank wird zugestimmt.
2Das Übereinkommen sowie die Allgemeinen Vorschriften werden nachstehend veröffentlicht.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25