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Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Berlin-Tegel – FluLärmBerl-TegelV BE

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1Der nach § 2 bestimmte Lärmschutzbereich ist in den Blättern der Karte von Berlin 1:4.000 dargestellt.
2Die interpolierten Verbindungslinien zwischen den in der Anlage 1 Abschn.
3I genannten Kurvenpunkten sind in einem Ausschnitt der Übersichtskarte von Berlin (West) 1:50.000 dargestellt und als Anlage 2 der Verordnung beigefügt.
4Die Übersichtskarte von Berlin (West) 1:50.000 und die Blätter der Karte von Berlin 1:4.000 sind bei dem für das Bau- und Wohnungswesen zuständigen Mitglied des Senats - Dienststelle:
5Berlin 31, Mansfelder Str.
616 - zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert niedergelegt.

Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26