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Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Berlin-Tegel – FluLärmBerl-TegelV BE

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1Der Lärmschutzbereich mit seinen Schutzzonen 1 und 2 wird bestimmt durch die interpolierten Verbindungslinien zwischen den in der Anlage 1 Abschn.
2I genannten Kurvenpunkten, soweit diese Linien außerhalb des Flugplatzgeländes verlaufen.
3In die Schutzzone 2 werden außerdem die in der Anlage 1 Abschn.
4II bezeichneten Gebiete einbezogen.

Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26