print

Anordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben durch das Bundesverwaltungsamt bei der Übernahme von Deutschen und Volksdeutschen in das Bundesgebiet – BVwAÜbZustAnO

arrow_left arrow_right

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25