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Anordnung betreffend die Übertragung von Aufgaben auf das Bundesverwaltungsamt – BVwAAufgÜAnO 1992

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Diese Anordnung ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern und tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26