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Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstkleidung der bei den deutschen Auslandsvertretungen für den Geheim-, Haus- und Objektschutz eingesetzten Polizeivollzugsbeamten im BGS – BPräsKldgBGSAuslAnO
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III.
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Die Anordnung tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26
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