BMPZVersAnO 6
Sechste Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung usw. im Dienstbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen - 5. Ergänzung der ZOVers - – BMPZVersAnO 6
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Schlußformel
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Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen
Zuletzt geändert durch AnO v. 13.9.1977 I 1870
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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