BLEBeihÜbertrAnO
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Anordnung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe auf die Postbeamtenkrankenkasse – BLEBeihÜbertrAnO
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§ 4 Inkrafttreten
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Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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