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Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Karlsruhe – AufgÜbertrV OFD Karlsr

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1Die Aufgaben der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe werden auf die Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Freiburg übertragen.
2Sitz und Bezirk der örtlichen Behörden ändern sich hierdurch nicht.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25