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Achte Verordnung über Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und des Protokolls von 1978 zu diesem Übereinkommen – 8. MARPOL-ÄndV

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1Diese Verordnung tritt an dem Tage in Kraft, an dem das Protokoll nach seinem Artikel 6 Abs. 1 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt.
2Der Tag des Inkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

Die V ist nach ihrem Art. 5 iVm Bek. v. 27.2.2013 II 394 am 19.5.2005 in Kraft getreten
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25